Mit der Annahme der AHV Reform (AHV 21) am 25. September 2022 werden die MWST-Sätze ab 1. Januar 2024 erhöht.
Dies betrifft auch sämtliche Pauschal- und Saldosteuersätze, welche ebenfalls erhöht werden.
Entnehmen Sie die wichtigsten Informationen dem nachfolgenden PDF-Dokument.